Somit hat die Disziplinarbeklagte die Frist verpasst und die Anzeigerin ist auf die Eingabe vom 3. Januar 2023 nicht eingetreten. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgeschrieben. 3. Mit Schreiben vom 29. März 2023 (pag. 11) orientierte die Aufsichtsbehörde die Anzeigerin, dass ihr im Disziplinarverfahren keine Parteistellung zukomme, sie jedoch zu gegebener Zeit über den Ausgang des Verfahrens orientiert werde.