wandte sich die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Anzeigerin) mit Eingabe vom 28. März 2023 (erneut) an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern. Bereits mit Schreiben vom 17. Januar 2022 teilte die Anzeigerin der Anwaltsaufsichtsbehörde mit, es sei ihr aufgefallen, dass A.________ (nachfolgend: Disziplinarbeklagte) in den vergangenen Jahren mehrfach Fristen verpasst habe, was zu einem Nichteintreten auf die von ihr verfassten Beschwerden geführt habe.