Betriebsorganisation in der Kanzlei ausgegangen werden, was eine Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung darstellt. Die Disziplinarbeklagte wurde wegen derselben Verstösse bereits mit Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 30. August 2022 mit einer Busse diszipliniert. Seither hat sie wiederum zahlreiche Fristen verpasst. Die wiederholte und bewusste Verletzung von grundlegenden und wesentlichen Berufslegeln legt ein inakzeptables Berufsverständnis offen. Angesichts der Umstände erscheint es geboten, ein befristetes Berufsausübungsverbot auszusprechen.