Dies kann eine Vertretung ohne juristische Ausbildung keinesfalls übernehmen. Wer also zu einer solchen Verfahrenshandlung eine nicht juristisch ausgebildete Person einsetzt, übt den Anwaltsberuf nicht mit der gebotenen Sorgfalt aus. So oder anders gehen die Vorbringen der Disziplinarbeklagten an der Sache vorbei. Als amtliche Anwältin ist die Tätigkeit persönlich vorzunehmen, eine allfällige Vertretung hat im Einklang mit den massgebenden Vorschriften durch eine andere Rechtsanwältin / einen anderen Rechtsanwalt oder eine Praktikantin bzw. einen Praktikanten zu erfolgen.