8 zur Parteivertretung entzogen werden könne und würde sich offenbar einem solchen Vorgehen nicht widersetzen. Einerseits ist diesbezüglich festzuhalten, dass die Parteivertretung einer Praktikantin in erster Linie bei einer Pflichtverletzung durch die Praktikantin selbst entzogen würde und andererseits, dass nur einer Praktikantin diese Berechtigung entzogen werden könnte, wenn sie überhaupt die Berechtigung zur Parteivertretung besitzen würde, also die Qualifikation nach Art. 7 BGFA erfüllen würde.