Der Termin war ihr jedoch im Zeitpunkt der Übernahme des Mandates bekannt: Bereits im Schreiben der Anzeigerin vom 6. Januar 2023, als sie gefragt wurde, ob sie das Mandat übernehmen wolle, wurde auf den Termin vom 1. Februar 2023 hingewiesen, mithin entspricht es nicht den Tatsachen, dass sie erst nach oder gleichzeitig mit Einsetzung als amtliche Verteidigerin über den Termin informiert wurde.