führt sie aus, sie sei davon ausgegangen, dass die Verfahrensleitung ausnahmsweise mit dem Einsatz einer Praktikantin, die sich nicht in der Ausbildung zur Anwältin befunden habe, einverstanden gewesen sei. Dies werde nun von der Verfahrensleitung bestritten, jedoch verhalte es sich so, dass dadurch, dass die Praktikan-