5. Am 23. Mai 2023 stellte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde fest, dass die Disziplinarbeklagte im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen ist, und eröffnete gegen die Disziplinarbeklagte ein Verfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a und/oder lit. g BGFA. Ihr wurde eine Frist für eine ausführliche Stellungnahme angesetzt (pag. 79.).