Weiter fügt sie allgemein an, dass die kurzfristigen Terminbekanntgaben nicht nur bei Anwaltswechseln, sondern in vielen ihrer Fälle problematisch seien. Einvernahmetermine würden nur selten mit Parteianwälten abgesprochen, nicht einmal für parteiöffentliche Befragungen. Es stelle sich für sie die Frage, ob ein solches Vorgehen, mit dem Druck auf die Anwälte ausgeübt werde, damit diese an sich unmögliche Termine trotzdem wahrnehmen würden, noch mit den Parteirechten im Einklang stehe.