Dies sei der einzige Grund, weshalb sie explizit verlangt habe, mit dem zuständigen Staatsanwalt persönlich zu sprechen – hätte es sich um eine regelkonforme Praktikantin gehandelt, hätte sie dies dem Sekretariat dagegen bloss mitgeteilt. Am Tag der Einvernahme habe der Staatsanwalt die entsendete Mitarbeiterin nach der Ausbildung gefragt, sich skeptisch gezeigt, schliesslich deren Teilnahme aber akzeptiert. Es sei von Anfang an, spätestens aber zu Beginn der Einvernahme, bekannt gewesen, dass ihre Mitarbeiterin die notwendigen Voraussetzungen nach KAG nicht erfülle.