Sie sei angefragt worden, ob sie die Verteidigung des Beschuldigten C.________ übernehmen könne, nachdem dieser den Antrag für einen Anwaltswechsel gestellt hatte. Sie sei bereit gewesen, das amtliche Mandat zu übernehmen, wobei sie nach einer gewissen Zeit als amtliche Anwältin eingesetzt worden sei. Kurz darauf oder in der gleichen Zeit sei ihr durch das Sekretariat der Anzeigerin telefonisch mitgeteilt worden, dass die bereits angesetzten Einvernahmetermine keinesfalls verschoben werden könnten. Sie habe mitgeteilt, dass sie die Termine nicht selbst wahren könne, habe aber angeboten, dass jemand aus ihrer Kanzlei, der nicht über