Gemäss Telefonnotiz des zuständigen Staatsanwaltes wurde die Disziplinarbeklagte am 24. Januar 2023 persönlich über die Einvernahmetermine informiert, wobei diese ausführte, dass sie am Morgen des 1. Februar 2023 nicht verfügbar sei, ihre 2 Praktikantin sich aber den ganzen Tag freihalten werde. Im gleichen Telefongespräch wurde der Disziplinarbeklagten die Zustimmung zur Substitution einer Praktikantin erteilt (pag. 21).