Die Anzeigerin leitete dieses Schreiben am 6. Januar 2023 an die Disziplinarbeklagte weiter, bat um Stellungnahme, machte auf die Einvernahmetermine vom 1. Februar 2023 aufmerksam und teilte unmissverständlich mit, dass die Befragungen vom 1. Februar 2023 keinesfalls verschoben werden würden (pag. 17). Die Disziplinarbeklagte führte in ihrem Schreiben vom 19. Januar 2023 aus, dass sie bereit sei, das Mandat zu übernehmen und bat um Information über die Einvernahmetermine, die ihr noch nicht bekannt seien (pag. 19f.).