Gestützt auf diese Vorladung ersuchte der Beschuldigte um Wechsel des amtlichen Anwalts und wünschte ausdrücklich eine Vertretung durch die Disziplinarbeklagte, wobei er zu erkennen gab, dass es ihm nicht gut gehe und er Schwierigkeiten habe, über das Ereignis zu sprechen (pag. 13). Die Anzeigerin leitete dieses Schreiben am 6. Januar 2023 an die Disziplinarbeklagte weiter, bat um Stellungnahme, machte auf die Einvernahmetermine vom 1. Februar 2023 aufmerksam und teilte unmissverständlich mit, dass die Befragungen vom 1. Februar 2023 keinesfalls verschoben werden würden (pag.