Im fraglichen Verfahren gegen den Klienten der Disziplinarbeklagten wurde dieser (als Beschuldigter) sowie weitere Personen bereits mit Vorladung vom 13. Dezember 2022 für eine Befragung vom 1. Februar 2023 vorgeladen (pag. 11). Gestützt auf diese Vorladung ersuchte der Beschuldigte um Wechsel des amtlichen Anwalts und wünschte ausdrücklich eine Vertretung durch die Disziplinarbeklagte, wobei er zu erkennen gab, dass es ihm nicht gut gehe und er Schwierigkeiten habe, über das Ereignis zu sprechen (pag.