Es wurde angeboten, der Anwaltsaufsichtskommission Aktenstücke zur Verfügung zu stellen und es wurde darum ersucht, über die Art der Erledigung informiert zu werden. Mit Schreiben vom 9. März 2023 wurde die Anzeigerin darum ersucht, den Namen von Rechtsanwältin B. bekannt zu geben und die relevanten Aktenstücke, soweit sie einen überblickbaren Umfang haben, einzureichen. Am 10. März 2023 teilte die Anzeigerin mit, dass es sich bei Rechtsanwältin B. um Rechtsanwältin A.________ (Disziplinarbeklagte) handle, und sie reichte diverse Unterlagen ein.