Unabhängig davon gilt das auch vom Bundesgericht im oben erwähnten Entscheid und von der Anwaltsaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Rechtspflege Ausgeführte, dass gerade in derartigen Tätigkeiten dem Anwalt innerhalb des Ganges der Rechtspflege, sei es im streitigen oder nichtstreitigen Bereich, eine erhöhte Vertrauenswürdigkeit zukommt, die er gewährleisten muss. Das Verfassen eines inhaltlich unwahren Protokolls im Zusammenhang mit einer kritischen sachverhaltlichen Ausgangslage (Streit zwischen Aktionären bzw. Verwaltungsratsmitgliedern) im Wissen darum, dass dieses Protokoll Basis für die Streichung der