Diese Löschung erging zufolge der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung des Disziplinarbeklagten durch das Regionalgericht Bern-Mittelland mit Urteil vom 27. März 2023, mit dem der Disziplinarbeklagte wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung bestraft wurde. Die Anwaltsaufsichtsbehörde hat in diesem Entscheid die Vereinbarkeit der Handlungen des Disziplinarbeklagten mit dem Anwaltsberuf verneint. In Erwägung 20 wurde hierzu Folgendes ausgeführt: