- Abschliessend führt der Disziplinarbeklagte aus, er habe seine Lehren aus dem Vorfall gezogen und habe sich Ende 2023 als Präsident H.________ zurückgezogen, und er habe auch aufgrund des Medienechos als I.________ keine neuen Fälle zur Beurteilung erhalten. Er ersuche darum um ein Absehen von einer disziplinarrechtlichen Sanktion.