- In materieller Hinsicht wäre in der Hauptverhandlung dem Zeugnis des G.________ grosses Gewicht zugekommen, der anlässlich der Besprechung vom 15. Mai 2020, in deren Zuge die Verwaltungsratssitzungen durchgeführt und protokolliert worden sind, anwesend war, aus gesundheitlichen Gründen aber an der Hauptverhandlung im Strafverfahren nicht teilnehmen konnte. Dieser habe neu aufgefundene Dokumente aus der Buchhaltung der beiden Gesellschaften mitgebracht, die dann Beweismittel im Verfahren gegen F.________ vor dem WSG des Kantons Bern bilden würden.