13. Vorab ist zu prüfen, ob die Anwaltsaufsichtsbehörde an das Strafurteil des Regionalgerichtes gebunden ist. Bei strafrechtlichen Urteilen hat das Bundesgericht entschieden, dass Verwaltungsbehörden an die Sachverhaltsfeststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil grundsätzlich gebunden sind bzw. die Verwaltungsbehörde nicht ohne Not davon abweichen soll (Urteil des Bundesgerichts 2C_233/2021 vom 8. Juli 2021, E. 6.1.1). Die vor allem im Bereiche des SVG ausgearbeitete Praxis gilt für das gesamte Strafrecht (SEILER, Parallele Straf-, Zivil- und Verwaltungs[Justiz]verfahren: