___ angenommen. Subjektiv wurde Vorsatz als erstellt betrachtet, und auch die Schädigungsabsicht im Zusammenhang mit der Abwahl von F.________ diesem gegenüber wurde bejaht. Geltend gemachte Gründe, die eine Notwehr oder eine Notstandssituation nahelegten, wurden verworfen. 12. Auch der Tatbestand der Erschleichung einer falschen Beurkundung im Zusammenhang mit der Handelsregisteranmeldung wurde objektiv und subjektiv bejaht.