10. Der in den Strafakten liegenden Urteilsbegründung des Regionalgerichtes Bern- Mittelland vom 12. September 2023 betr. das Urteil vom 27. März 2023 ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu entnehmen: - C.________ habe als Verwaltungsratspräsident der D.________AG sowie Verwaltungsrat der E.________AG am 15. Mai 2020 je eine Verwaltungsratssitzung durchgeführt, bei der A.________ als Protokollführer geamtet habe.