7. Mit Entscheid vom 30. April 2024 hat die Anwaltsaufsichtsbehörde gestützt auf die vorliegende Anzeige den Disziplinarbeklagten im Anwaltsregister des Kantons Bern i.S. von Art. 9 BGFA i.V.m. Art. 8 BGFA gelöscht (AA 24 111). Gegen diesen Entscheid wurde kein Rechtsmittel ergriffen.