5. Mit Verfügung vom 2. Februar 2024 nahm der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten und übermittelte die Akten dem Referenten zwecks Antrags auf allfällige Beweismassnahmen bzw. in der Sache selber (pag. 75).