Laut dem Beschluss wurde auf die Berufung des Disziplinarbeklagten nicht eingetreten und das Urteil des Regionalgerichtes rechtskräftig. Mit diesem Urteil wurde der Disziplinarbeklagte der Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung, mehrfach begangen am 15. Mai 2020 in Bern, schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 55 Tagessätzen à CHF 200.00, einer Verbindungsbusse von CHF 2‘000.00 und zu den Kosten verurteilt (pag. 1 ff.).