1. Mit Beschluss vom 16. November 2023 überwies die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern den Beschluss vom 16. November 2023 samt Urteil vom 27. März 2023 i.S. PEN 21 293/294 des Regionalgerichtes Bern-Mittelland. Laut dem Beschluss wurde auf die Berufung des Disziplinarbeklagten nicht eingetreten und das Urteil des Regionalgerichtes rechtskräftig.