Anzeige vom 16. November 2023 Regeste: Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA); befristetes Berufsausübungsverbot (Art. 17 Abs. 1 lit. d BGFA) trotz (aktuell) fehlendem Anwaltsregistereintrag Der Disziplinarbeklagte ist wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung rechtskräftig verurteilt worden. Die Tat erfolgte im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Strafbare Handlungen – zumal vorsätzlich begangene – stehen im Widerspruch zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung und stellen somit eine Widerhandlung gegen Art. 12 lit. a BGFA dar.