dem späteren Rechtsstreit irrelevant seien. Der Rechtsstreit über die Bewertung der Aktien und das Gesuch um superprovisorische Massnahmen für eine Verfügungssperre für die Konten der Anzeigerin sowie auch das Schreiben an das Handelsregisteramt wegen einer SHAB-Publikation der Anzeigerin stehen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Neukapitalisierung der Gesellschaft. Selbst wenn die Disziplinarbeklagte tatsächlich über keinerlei Informationen aus dem Vormandat verfügte, ist das Vorgehen gegen eine frühere Klientin ihrer Bürokollegin (sog. Parteiwechsel) wie vorstehend dargelegt schon dann untersagt, wenn