Indem die Disziplinarbeklagte zwei Jahre später den Aktionär und früheren Verwaltungsrat der Anzeigerin in einem Verfahren gegen die Anzeigerin im Zusammenhang mit einer Verfügungssperre von Konten der Anzeigerin sowie mit der Abtretung seiner Anteile an der Anzeigerin vertritt, unterscheidet sich der neue Fall weder in rechtlicher noch sachlicher Hinsicht in genügender Deutlichkeit vom früheren Mandat. Entgegen der Auffassung der Disziplinarbeklagten lässt sich demzufolge nicht hören, dass die der Notarin als Beraterin der Anzeigerin gemeinsam mitgeteilten Informationen betreffend die Sanierung der Gesellschaft im Zusammenhang mit