Im gemeinsamen Aussenauftritt wird auf die beiden Rechtsformen mittels Hinweisen in sehr klein gehaltenen Fussnoten – bei der Disziplinarbeklagten: «Praktizierend unter X.(...)________AG», bei der Notarin «Praktizierend unter eigener Einzelfirma» – hingewiesen. Diese Hinweise ändern freilich nichts daran, dass Notarin F.________ und die Disziplinarbeklagte unter der gleichen Bezeichnung «X.________», an gleicher Büroadresse, mit der gleichen Telefonnummer, mit demselben Web-Auftritt und sogar derselben E-Mail-Adresse tätig und damit dergleichen Kanzleigemeinschaft zuzuordnen sind.