6 verschiedenen Rechtseinheiten ist mutmasslich auf die anwalts- bzw. notariatsrechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen (vgl. Art. 3a f. der Notariatsverordnung vom 26. April 2006 [NV, BSG 169.112]). Im gemeinsamen Aussenauftritt wird auf die beiden Rechtsformen mittels Hinweisen in sehr klein gehaltenen Fussnoten – bei der Disziplinarbeklagten: «Praktizierend unter X.(...)________AG», bei der Notarin «Praktizierend unter eigener Einzelfirma» – hingewiesen.