Die Notarin praktizierte dabei unter dem Namen X.________ Bern und verwendete für ihre Dienste die allgemeine E-Mail-Adresse H.________. Die Disziplinarbeklagte praktiziert unter der gleichen Büroadresse, unter der gleichen Telefonnummer und verwendet dieselbe E-Mail-Adresse, obwohl sie gemäss eigenen Angaben bei der Aktiengesellschaft X.(...)________AG angestellt ist, während die Notarin ihre Tätigkeit als eigenständige Rechtseinheit unter ihrer Einzelfirma ausübe. Die Praktizierung in