3 derselben Büroadresse über eine eigene Assistentin und einen eigenen IT-Bereich. Daran ändere die für beide Rechtseinheiten gleichlautende E-Mail-Adresse nichts. Weiter macht sie geltend, dass ihr Mandat in keinem Zusammenhang mit der früher vorgenommenen Neukapitalisierung der Anzeigerin stehe und damit ein Interessenkonflikt mangels Sachzusammenhangs ausscheide.