4. Am 16. November 2023 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde der Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen. Mit Schreiben vom 23. Januar 2024 beantragte die durch Rechtsanwalt E.________ vertretene Disziplinarbeklagte, von der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens sei abzusehen. Sie macht geltend, dass sie bei der X.(...)________AG angestellt sei, wogegen Notarin F.________ ihre Tätigkeit als eigenständige Rechtseinheit unter ihrer Einzelfirma ausübe, was aus dem Briefpapier unmissverständlich hervorgehe. Die Notarin verfüge trotz