3. Notarin F.________ habe im Rahmen der Sanierung der überschuldeten Gesellschaft Einblick in die Finanzsituation des Unternehmens und mit beiden Verwaltungsräten zu tun gehabt. Indem die Disziplinarbeklagte als Partnerin derselben Kanzlei zwei Jahre später auf gerichtlichem Weg versuche, die Konten der Gesellschaft zu sperren, liege ein Interessenkonflikt vor. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 habe der Rechtsvertreter der Anzeigerin die Disziplinarbeklagte auf den Interessenkonflikt aufmerksam gemacht. Diesen habe die Disziplinarbeklagte mit Schreiben vom 3. November 2023 indes verneint, indem sie sich darauf berufen habe, dass F._____