2. Die A.________ AG (nachfolgend Anzeigerin) erstattete am 15. November 2023 bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern Anzeige gegen die Disziplinarbeklagte. Zur Begründung brachte die Anzeigerin vor, dass F.________, Notarin bei X.________ und damit allem Anschein nach Kanzleipartnerin der Disziplinarbeklagten, die Anzeigerin im Sommer 2021 bei der Neukapitalisierung der Gesellschaft unterstützt habe. Zwischen der Anzeigerin und ihrem Aktionär und früheren Verwaltungsrat G.________ sei es in der Folge zu einem Streit gekommen, woraufhin dieser die Disziplinarbeklagte als Anwältin im Jahr 2023 beigezogen habe.