Auf die unterschiedlichen Rechtseinheiten wird mittels Hinweisen in sehr klein gehaltenen Fussnoten hingewiesen. Diese Hinweise ändern nichts daran, dass die Notarin und die Disziplinarbeklagte unter der gleichen Bezeichnung «X» an er gleichen Büroadresse, mit der gleichen Telefonnummer, mit demselben Web-Auftritt und derselben allgemeinen E- Mail-Adresse tätig und damit derselben Kanzleigemeinschaft zuzuordnen sind. Die Handlungen der Bürokollegin können demnach als Handlungen der Disziplinarbeklagten betrachtete werden. Da die Anwaltsaufsichtsbehörde hinsichtlich der betroffenen Mandate von einem sachlichen Zusammenhang ausgeht, liegt damit ein Interessenskonflikt vor.