15 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Fürsprecher A.________ wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA verwarnt. 2. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 2'000.00 werden dem Disziplinarbeklagten zur Zahlung auferlegt. 3. Parteikostenersatz und/oder Parteientschädigung werden keine gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten 5. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG).