senden Personen sein, insbesondere dem eigenen Klienten gegenüber, verletzt aber die Regeln des allgemeinen Anstands nicht derart, als darin eine Berufspflichtverletzung gesehen werden könnte. Es ist auch nicht an der Aufsichtsbehörde, den Stil von Anwälten zu beurteilen. Letzteres liegt in der Verantwortung der Anwälte selbst, resp. auch in derjenigen ihrer Klienten. Es gilt – unter Beachtung der spezifischen anwaltsrechtlichen Vorgaben – auch hier, was das Bundesgericht in einem Zivilverfahren festgehalten hat: «Es ist zwischen einem unanständigen und einem rechtwidrigen Verhalten zu unterscheiden.