Während eines Piketteinsatzes, bei dem nur ein ganz kurzes Gespräch mit dem Klienten vor der Einvernahme möglich ist, dürfte es sich in vielen Fällen aufdrängen, in Unkenntnis der Akten und des konkreten Sachverhalts auf ergänzende Fragen zu verzichten, um dem Klienten nicht zu schaden. Damit kann aus dem Umstand, dass durch die Verteidigung keine zusätzlichen Fragen gestellt wurden, lediglich eine gewisse Vorsicht, sicher aber keine Berufsregelverletzung erblickt werden.