12 Ob am Schluss einer Einvernahme durch die Verteidigung Fragen zu stellen sind, muss im konkreten Fall beurteilt werden. Während eines Piketteinsatzes, bei dem nur ein ganz kurzes Gespräch mit dem Klienten vor der Einvernahme möglich ist, dürfte es sich in vielen Fällen aufdrängen, in Unkenntnis der Akten und des konkreten Sachverhalts auf ergänzende Fragen zu verzichten, um dem Klienten nicht zu schaden.