Worum es im Pikettfall geht, wie die Klienten heissen und alles Weitere erfährt der Verteidiger meist erst vor Ort. Damit dürfte zutreffen, dass der Disziplinarbeklagte seinen Klienten vor der Einvernahme am 20. Juli 2023 nicht gekannt hat, wie er ausführte. Ausgeschlossen werden kann jedoch mit derselben Sicherheit, dass der Disziplinarbeklagte im Zeitpunkt der Vorstellung seines Klienten vor der Einvernahme die Schreibweise dessen Namen bereits gekannt hat, jedoch nicht die Aussprache: