7 16. Die Güte der Dienstleistung hängt aber auch von den Umständen und vom Schwierigkeitsgrad des Falles ab. Massgebend ist das vom Anwalt in guten Treuen zu erwartende, sachgerechte Verhalten (vgl. dazu HESS, Das Anwaltsgesetz des Bundes [BGFA] und seine Umsetzung durch die Kantone am Beispiel des Kantons Bern, in: ZBJV Band 140/2004, S. 102 ff.). Im Verhältnis zwischen Anwalt und Klient geht es bei Art. 12 lit. a BGFA aber insbesondere nicht darum, die Qualität der Mandatsführung an sich zu regeln.