5 8. Mit Verfügung vom 28. Dezember 2023 eröffnete der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61) und lud den Disziplinarbeklagten ein, innert einer Frist von 21 Tagen eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen (pag. 65-67).