6. Ebenso teilte die Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten am 16. Oktober 2023 mit (pag. 55), dass eine Meldung der Anzeigerin gegen ihn eingegangen sei und räumte ihm eine Frist bis am 7. November 2023 ein, um kurz zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.