In dieser 6-seitigen Stellungnahme sind schliesslich zwei nicht identische Seiten 5 enthalten (pag. 41 und 43). Inhaltlich entsprechen sich diese Seiten aber durchaus, so dass nicht weiter darauf einzugehen ist. 5. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 (pag. 53) orientierte die Aufsichtsbehörde die Anzeigerin, dass ihr im Disziplinarverfahren keine Parteistellung zukomme, sie jedoch zu gegebener Zeit über den Ausgang des Verfahrens orientiert werde.