b. Er habe B.________ vor der Einvernahme nicht gekannt. Seinen Namen und dessen Schreibweise habe er aufgrund des telefonischen Aufgebots durch die Polizei erfahren. Nach der Vorstellung habe er nicht gewusst, wie der Name korrekt auszusprechen sei und so habe er sich nach dem Namen erkundigt, um die korrekte Aussprache des Namens zu erfahren.