4. Das vom Disziplinarbeklagten vorgeschlagene klärende Gespräch (pag. 27) wurde durch die Anzeigerin (pag. 29) abgelehnt und es wurde ihm eine Nachfrist für eine Stellungnahme gewährt. Mit Schreiben vom 25. September 2023 führte er schliesslich zu den Vorwürfen das Folgende aus (pag. 33 ff.):