3. Am 22. August 2023 wurde der Disziplinarbeklagte durch die Anzeigerin als amtlicher Verteidiger von B.________ eingesetzt (pag. 21). Mit gleicher Post wurde ihm das Schreiben der Kantonspolizei (vgl. Ziff. 2) zugestellt, mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Ebenso wurde in Aussicht gestellt, ihn anschliessend aus dem amtlichen Mandat zu entlassen, weil durch sein Verhalten eine wirksame Verteidigung nicht sichergestellt sei.